Wer muss ein Kassenbuch führen?

In Deutschland sind Unternehmer grundsätzlich dazu verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen, wenn sie Einnahmen aus ihrer Geschäftstätigkeit in bar erhalten oder Barausgaben tätigen. Die Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs ergibt sich aus den steuerlichen Vorschriften und dient der ordnungsgemäßen Dokumentation von Bargeldtransaktionen. Wird täglich mit dem Computer gearbeitet, empfiehlt sich das Provendis Kassenbuch, als Kassenbuchsoftware.

 

Die Verpflichtung zur Führung eines Kassenbuchs betrifft insbesondere folgende Unternehmensformen:

Gewerbetreibende

Gewerbetreibende, die ihre Geschäftstätigkeit selbstständig ausüben, sind in der Regel verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen.

Freiberufler

Freiberufler, wie beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater, müssen ebenfalls ein Kassenbuch führen, wenn sie Bargeldtransaktionen durchführen.

Kleingewerbe

Auch Kleingewerbetreibende, die die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nehmen und von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen ein Kassenbuch führen, wenn sie Barzahlungen erhalten oder tätigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kassenbuchpflicht unabhängig von der Unternehmensgröße oder der Art der Geschäftstätigkeit besteht. Selbst Kleinunternehmer und Freiberufler mit geringem Transaktionsvolumen müssen ein Kassenbuch führen, wenn sie Bargeldtransaktionen durchführen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Kassenbuchpflicht in bestimmten Fällen, beispielsweise wenn ausschließlich elektronische Zahlungsmittel akzeptiert werden oder wenn das Unternehmen ausschließlich im B2B-Bereich tätig ist. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen zur Kassenbuchpflicht an einen Steuerberater oder Fachexperten für Buchhaltung zu wenden, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.