Was ist eine offene Ladenkasse?
Im deutschen Steuerrecht gibt es den Begriff „offene Ladenkasse“ nicht als festgelegte rechtliche Kategorie. Vielmehr handelt es sich um einen umgangssprachlichen Ausdruck, der sich auf die Art und Weise bezieht, wie Bargeldtransaktionen in einem Ladengeschäft oder einem Einzelhandelsunternehmen dokumentiert werden.
Eine offene Ladenkasse im deutschen Steuerrecht bezieht sich auf eine Kassenführungsmethode, bei der Bargeldtransaktionen ohne eine physischen Kasse im Verkaufsraum des Geschäfts stattfinden, und zeitnah in Papierform handschriftlich dokumentiert werden. Das bedeutet, dass alle Bargeldzahlungen von Kunden direkt entgegengenommen und in der Kasse (z.B. Schublade, separates Portemonnaie) aufbewahrt werden. Ebenso erfolgen Barausgaben, wie beispielsweise das Herausgeben von Wechselgeld, direkt aus dieser Kasse.
Das deutsche Steuerrecht legt allgemeine Anforderungen an die Kassenführung fest, unabhängig davon, ob eine offene Ladenkasse oder ein elektronisches Kassensystem, wie z.B. das Provendis Kassenbuch, verwendet wird. Dazu gehören die Einzelaufzeichnungspflicht, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen sowie die Aufbewahrungspflicht für einen bestimmten Zeitraum.
Achtung: Es ist wichtig zu beachten, dass das deutsche Steuerrecht keine bevorzugte Methode der Kassenführung vorschreibt. Unternehmer haben gewisse Gestaltungsfreiheit bei der Wahl ihrer Kassenführungsmethode, solange sie die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Bei der Entscheidung für eine offene Ladenkasse oder ein elektronisches Kassensystem sollten Unternehmer die individuellen Bedürfnisse ihres Geschäfts, die Größe und Art der Transaktionen sowie die rechtlichen Vorgaben berücksichtigen.
Wir empfehlen, bei Fragen zur Kassenführung im deutschen Steuerrecht einen Steuerberater oder Fachexperten für Buchhaltung zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die gewählte Methode den gesetzlichen Anforderungen entspricht.